Informationen des Studierendensekretariats zum Doppelstudium
Übergang zum Masterstudium bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium (Doppelstudium)
In Ausnahmefällen ist es möglich, bereits im Masterstudiengang eingeschrieben zu werden, bevor der Bachelorabschluss vorliegt.
Wenn Sie nach dem BAföG gefördert werden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit dem BAföG-Amt hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Förderung zu informieren.
A) Einschreibung in einen zulassungsfreien Masterstudiengang
1. Grundsätzlich ist der Antrag auf Einschreibung (Antrag auf Studiengangänderung) in den Masterstudiengang erst zu stellen, wenn ein Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums vorgelegt werden kann. Dies ist bis zum Ende der Fachwechselfrist (31.03. für das Sommersemester bzw. 30.09. für das Wintersemester) möglich.
2. Wenn der Bachelorabschluss bis zum Ende der Fachwechselfrist nicht nachgewiesen werden kann, aber davon auszugehen ist, dass das Bachelorstudium in dem folgenden Semester abgeschlossen werden kann, ist eine doppelte Einschreibung in den Masterstudiengang möglich. Mit dem Antrag auf Studiengangänderung legen Sie bitte einen Notenspiegel mit mindestens 150 LP zum Bewerbungszeitraum vor. Über PORTA können Sie sich eine Notenbescheinigung als PDF erstellen und ausdrucken.
Sofern die Master-Fachprüfungsordnung eine Mindestnote vorsieht und/oder besondere Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, müssen auch diese zum Bewerbungszeitpunkt nachgewiesen werden. Siehe: http://ordnungen.uni-trier.de
B) Bewerbung in einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang
1. Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal (PORTA). Studierende der Universität Trier müssen sich mit der ZIMK-Kennung über das Portal anmelden und bewerben.
2. Mit Ihrem schriftlichen Bewerbungsantrag legen Sie bitte einen Nachweis über mindestens 150 LP (für Psychologie 140 LP) sowie die bis dato ermittelte Durchschnittsnote vor. Sofern die Master-Fachprüfungsordnung eine Mindestnote vorsieht, ist diese zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen. Sie erhalten die erforderlichen Nachweise, indem Sie sich über PORTA eine Notenbescheinigung als PDF erstellen und ausdrucken. Informationen über die Zulassung / Einschreibung erhalten Sie ausschließlich über das Bewerberportal.
C) Beendigung des Doppelstudiums
Zum Ende des ersten Mastersemesters spätestens jedoch bis zum Ende des darauffolgenden Monats (d. h. bis zum 31.10 für das WiSe und bis 30.04. für das SoSe) sind der Bachelorabschluss sowie die in der Master-Fachprüfungsordnung geforderten Zugangsvoraussetzungen endgültig nachzuweisen. Dies geschieht durch eine Mitteilung Ihrerseits im Studierendensekretariat, sobald der Bachelorabschluss in PORTA unter Prüfungsnummer 8000 angezeigt wird. Erst nach Beendigung des Doppelstudiums kann Ihre Rückmeldung in das folgende Semester erfolgen.
Wichtig: Die letzte Prüfungsleistung für den Bachelor muss bis zum Ende des ersten Mastersemesters erbracht werden, d. h. spätestens bis 31.03. (Doppelstudium im WiSe) bzw. 30.09. (Doppelstudium im SoSe).
D) Folgen eines nicht abgeschlossenen Bachelorstudiums nach einem Semester der Mastereinschreibung
1. Die Einschreibung im Masterstudiengang erlischt, wenn die in der Allgemeinen Prüfungsordnung Master bzw. in der Fachprüfungsordnung genannten Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters vollständig nachgewiesen werden.
2. Die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen behalten trotz Erlöschen der Einschreibung ihre Gültigkeit.
3. Eine spätere neue Einschreibung in den bisherigen Masterstudiengang ist unter Anrechnung eines Fachsemesters (unabhängig von den erbrachten Leistungen) möglich (Zulassungsbeschränkung beachten).
Beachten Sie bitte auch die Information zur Rückmeldung im Doppelstudium Bachelor/Master