Informationen für Austauschteilnehmende



Visum: Informationen für Studierende zum Visum für die USA (Stand: März 2022)

Allgemeine Informationen

Auf den Seiten der Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland finden Sie neben vielen hilfreichen Informationen zu den Nicht-Einwanderungsvisa  https://de.usembassy.gov/de/visa

unter dem Link travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/study.html

genaue Informationen zu den verschiedenen Unterlagen und Schritten, die für den Visumsantrag erforderlich sind.

Weitere detaillierte Informationen zur Beantragung eines F1-Visums sind unter https://ustraveldocs.com/de/de-niv-typefandm.asp abrufbar, zu J-1 unter https://ustraveldocs.com/de/de-niv-typej.asp .

Eine gute Orientierungshilfe für das Studieren in den USA bietet auch Education USA: http://educationusa.state.gov

https://de.usembassy.gov/covid19-faqs-for-visas/

Aktuelle Covid-19-Informationen:

Visums-Kategorien F-1 und J-1

F-1 Studentenvisum: wenn der Student das Studium selbst organisiert und bezahlt hat. Bei den F1-Visa handelt es sich um Nicht-Einwanderer-Visa, die für Studenten gelten, die in den USA studieren möchten. Es ermöglicht Ausländern, sich im Land weiterzubilden (akademische Studien und / oder Sprachkurse). Das Visum gilt für einen vollständigen Studiengang wie Bachelor, Master oder PhD. F-1-Studenten müssen zeigen, dass sie sich während ihres Aufenthalts in den USA selbst ernähren können, da ihre Beschäftigungsmöglichkeiten recht begrenzt sind. Kosten: ca. 350 USD

J-1 Visum für Austauschbesucher: wenn der Aufenthalt im Rahmen eines Kooperationsabkommens zwischen der örtlichen Schule und der US-Schule organisiert wird, ODER wenn der Aufenthalt von der US-Regierung oder durch andere binational finanzierte Programme finanziert wird. J1-Visa sind Nicht-Einwanderervisa, mit denen Studenten in den USA Austauschbesucher werden können. Um für das Visum in Frage zu kommen, müssen die Inhaber von einem privaten Sektor oder einem staatlichen Programm in den USA gesponsert werden.  Inhaber dürfen sich nur bis zum Ende ihres Austauschprogramms im Land aufhalten und sich weitere 30 Tage in den USA aufhalten, die als „Gnadenfrist“ bezeichnet werden. Wenn ein Inhaber nach Ablauf des Visums das Land verlässt, darf er jahrelang nicht einreisen. Kosten: ca. 220 USD

Faustregel: Erhalten Sie von Ihrer Gastinstitution

  • das Formular DS-2019, so beantragen Sie bitte ein J1-Visum
  • das Formular I-20 A-B, so beantragen Sie bitte ein F1-Visum.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie das DS-2019 bzw. I-20 möglichst bis Mai von Ihrer Gast-Einrichtung erhalten.

Kombinationen von F-1 und J-1 mit Praktika bzw. akademischen Trainings: https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/students-and-exchange-visitors/optional-practical-training-opt-for-f-1-students

SEVIS-Nummer und -Gebühr

Für ein J1- oder F1-Visum müssen Sie neben Informationen über Ihre Ausbildungsstätte Ihre SEVIS-Nummer (Student and Exchange Visitor Information System) bereits in das Online-Formular „DS 160“ eingeben; diese finden Sie auf Ihrem DS-2019 bzw. I-20 im oberen Teil des Formulars (beginnt mit N, gefolgt von bis zu 11 Ziffern).

Bitte zahlen Sie außerdem die SEVIS-Gebühr (ca. 350 USD für das  F-Visum und ca. 220 USD für das  J-Visum): https://www.fmjfee.com/index.html# . Bewahren Sie den SEVIS I-901 Zahlungsbeleg auf.

DS 160

Achten Sie bitte darauf, dass alle Visums-Antragssteller das Formular DS 160 online ausfüllen und abschicken müssen, bevor sie einen Termin für Visa-Interview in einer der konsularischen Vertretungen (Berlin, Frankfurt, München) vereinbaren können, da hierzu die Bestätigungsnummer desbereits abgesandten DS-160 Formular notwendig ist.

Hier einige wichtige Hinweise zum Ausfüllen des DS-160:

  • Zeitaufwand: 60-90 Min
  • dynamischer Frageverlauf je nach Antworten
  • Dt. Übersetzung durch Mausbewegung über das jeweilige Feld ersichtlich
  • Unbedingt häufig zwischenspeichern  zur Sicherheit gegen Datenverlust wegen häufigen Verbindungsunterbrechungen und Zwangslogout nach 20-minütiger Inaktivität (bitte die entsprechenden Hinweise unter dem o. a. Link beachten)
  • Application ID notieren!
  • Foto (aktuelle Anforderungen s.https://www.ustraveldocs.com/de/de-niv-photoinfo.asp)
  • Bei Problemen beliebiges Foto hochladen und eines, das den Vorgaben entspricht, zum Visumsinterview mitnehmen
  • Keine Umlaute (diese ggf. auflösen, d.h. ä=> ae etc.; ß => ss) Name wie unten auf Ihrem Reisepass vermerkt.
  • Das Reisedatum muss vor dem Datum des offiziellen Programmstarts liegen (max. 30 Tage vor Programmstart)
  • Achtung: Stellen Sie nach dem Abschicken Fehler fest, ist keine Korrektur dieser Version des Formulars Ihrerseits mehr möglich! Sie sollten unbedingt ein neues Formular ausfüllen, abschicken und nur die aktuellste Version des Formulars zum Visums-Interviewtermin mitbringen! Denn einige Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsdatum und –ort, Nationalität, Visa-Kategorie) können nicht von den Beamten vor Ort korrigiert werden, sondern erfordern einen neuen Interviewtermin nach erneutem Ausfüllen des Formulars.

Visums-Interview

Ihren Visums-Interviewtermin vereinbaren Sie über den von der US-Botschaft autorisierten Visumsdienstleister CGI Federal (http://ustraveldocs.com/de ; Übersicht Wartezeiten: https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/visa-information-resources/wait-times.html)  Terminbestätigung bitte ausdrucken und zum Interview mitnehmen). Vor der Terminvereinbarung müssen Sie die Visums-Antragsgebühr zahlen (ca. 160 Euro, Stand Mai 2022) auch dies erfolgt über CGI Federal.

Freie Appointment-Termine: https://cgifederal.secure.force.com/applicanthome

Zum Interview bringen Sie unbedingt folgende Nachweise mit:

  • Formular DS-160 (gut leserlich ausgedruckte Bestätigungsseite des DS-160 mit den biographischen Daten und Barcode
  • Bestätigung des Visumsinterview-Termins
  • Foto
  • Reisepass (muss bis Ende des Aufenthalts gültig sein, bei nicht-deutschem Pass evtl. auch noch 6 Monate darüber hinaus!)
  • Zahlungsnachweis für die SEVIS- Gebühr
  • J1-Visum:  Formular DS-2019 (Original, ausgefüllt und unterzeichnet)
  • F1-Visum:  Formular I-20 A-B (Original, ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Nicht-EU-Bürger zusätzlich: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
  • Empfohlen: Financial Statement

Achtung: Stimmen die Angaben auf Pass, Visum, DS-2019 bzw. I-20 nicht überein, müssen Sie rechtzeitig neue Dokumente beantragen!

Prüfen Sie vor Ihrem Termin noch einmal die aktuell erforderlichen Dokumente unter  https://www.ustraveldocs.com/de/de-niv-typej.asp#HowtoApply (J-Visum) bzw. https://www.ustraveldocs.com/de/de-niv-typefandm.asp (F-Visum).

Entgegen Gerüchten ist ein die Vorlage eines Rückflugtickets beim Interviewtermin weder erforderlich noch erwünscht, da das US-Konsulat Antragssteller dringend ersucht, keine unwiderruflichen Reisepläne zu machen, bevor das Visum erteilt wird.

Berücksichtigen Sie bitte auch die Sicherheitsbestimmungen im Konsulat, siehe nl.usembassy.gov/embassy-consulate/amsterdam/access-security-notice/

Konsulat Frankfurt: Aufbewahrung im Hbf (Schließfächer) oder im Kiosk S-Bahnhaltestelle „Gießener Landstr.“ (keine Gewähr)

Sie erhalten Ihren Reisepass mit dem Visum per Post i.d.R. innerhalb von 7 Arbeitstagen.

Interview-"Waiver"

Die Interview-Pflicht kann ggf. erlassen werden. Siehe hier: https://www.ustraveldocs.com/de/de-niv-visarenew.asp

Emergency appointment

Students and exchange visitors should only request emergency appointments when “Purpose of travel is to begin or resume a valid program of study in the United States when no regular visa appointments are available before the program start date.”

Visumsanträge von DrittstaatlerInnen

This is possible, particularly if they reside in Germany permanently or are here for an extended study program. All applicants must demonstrate that they have the intention to return to a country outside the U.S. after their program is finished. Applicants from Iran, Russia, and certain other countries may get a more in-depth interview and/or may experience longer processing times for their visa. For third country nationals not residing in Germany it might be more advantageous to apply in their home country.

Einreise, Abreise, Reisen während des Aufenthalts

Impfung: Noch immer muss ein vollständiger Impfstatus nachgewiesen werden: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/proof-of-vaccination.html  . Allerdings gibt es z.Zt. (Stand: März 2023) kein "Verfallsdatum" der Covid-Impfungen. Gute Infos, u.a. zum Impfstatus: https://www.adac.de/news/usa-urlaub-corona/

Einreise: Bitte beachten Sie auch, dass die auf dem Visum markierte Zeitspanne nur ein Zeitfenster ist, um die Einreise an einem US-Einreisepunkt (z.B. US-Flughafen) zu beantragen. Die dortigen Einwanderungsbeamten des Department of Homeland Security entscheiden dann über die Bewilligung der Einreise und legen die maximale Aufenthaltsdauer fest, die sich i.d.R. mit dem Ende des Programms deckt.

Eine Einreise ist bis zu 30 Tage vor Programmbeginn möglich, nicht aber erst nach Programmbeginn!. Haben Sie bei der Einreise bitte alle wichtigen Dokumente (u.a. Pass mit Visum, DS 2019, Financial Statement) im Handgepäck dabei, zusätzlich von allem Kopien in Koffer/Cloud.

Abreise: Nach Ablauf des Austauschprogramms haben F1-Studenten normalerweise 60 Tage, J1-Studenten 30 Tage Zeit, die USA zu verlassen.

Reisen während des Austauschprogrammes: Reisen Sie immer mit folgenden Dokumenten: Reisepass, I-94 (wird nur noch bei Einreise auf dem Landweg auf Papier ausgestellt) sowie I-20 bzw. DS-2019.

Das Formular I 20 bzw. DS 2019 muss vor Ausreisen während Ihres Aufenthalts (z.B. Weihnachtsferien) vom International Office der Gasthochschule unterschrieben und abgestempelt werden (siehe www.ice.gov/sevis/travel)

Warnhinweis! Es ist eine bekannte Praxis, vor Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer in den USA nach Kanada, Mexiko, etc. auszureisen, um mit einem Touristenvisum wiedereinzureisen. Von dieser Strategie zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer nach Ablauf der Programmdauer ist jedoch auf das Dringendste abzuraten, da die Grenzbeamten über das Gewähren des Touristenvisums individuell entscheiden, und zwar häufig negativ.

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Achtung! Endgültig verbindlich sind die Informationen des US-Konsulats, nicht die hier aufgelisteten! Bitte prüfen Sie daher alle Schritte auch auf den Internetseiten des Konsulats. Für Rückfragen wir Ihnen dennoch gerne zur Verfügung. -------------------------------------------------------------------------------


FachkoordinatorInnen der Fächer - Beratung zu Auslandsaufenthalten

Student Visa Workshop von ISEP im April 2022

PDF siehe HIER



Financial statement / Bank statement

Einige Gasthochschulen benötigen ein sog. "Financial Statement" (füllt dann die/der AustauschteilnehmerIn aus) und dann oft zusätzlich ein "Bank Statement" von Ihrer Bank oder der Bank eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Elternteil). Das Statement kann entweder eine Aussage über Ihr eigenen finanziellen Mittel (auf dem Bankkonto) oder über die eines gesetzlichen Vertreters treffen.

Unten ein Vorschlagstext zur Formulierung. Sie können diesen Text an die betreffende Bank emailen und diese bitten, diesen Text mit den entsprechenden Daten zu vervollständigen und ihn dann auf dem Bank-Briefpapier zu drucken und (digital) zu unterschreiben.

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[Muster]

[Diese Erklärung sollte mit dem offiziellen Briefkopf der Bank versehen sein.]

Ort, Datum

Statement of Bank or Other Financial Institution Official

 

I hereby certify that according to our record and in my opinion, the sponsor [Name] is capable

of meeting the expenses of the student [Name] up to ...... USD for studies in the USA in the

academic year 20xx/20xx. [Name] maintains a checking or savings account with our bank and the available balance is $___.

(OR  "[Name] maintains a checking or savings account with our bank and the available balance is in excess of $____ )

 

 

[signature of bank official]                                                                                                    [date]

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Während Ihres Aufenthalts / Sie als BotschafterIn der Universität Trier

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Auslandsaufenthalts BotschafterIn für die Universität Trier sind und diese repräsentieren.

Für den Austausch ist es ganz wichtig dass wir für die Studierenden der Partnerhochschulen als eine attraktive Hochschule gesehen werden und regelmässig "Incomings" von den Partnerhochschulen bekommen. Nur so ist es möglich, dass wir auch Studierende als "Outgoings" an die Partnerhochschulen schicken können.

Wir wünschen uns daher, dass Sie Ihren KommilitonInnen an der Partnerhochschule viel über das Studium und das Leben in Trier berichten und diese ermuntern, an die Uni Trier zu kommen. Dies kann in persönlichen Gesprächen, aber auch gerne in einer kleinen Präsentation stattfinden.

Sie können zu diesem Zwecke hier eine Powerpoint-Präsentation über die Uni Trier herunterladen (ppt folgt im Januar 2024).

Bitte holen Sie sich auch vor Ihrer Abreise Informationsmaterial über das Studium an der Uni Trier bei uns im International Office (V28 oder 20a) ab, was sie dann im International Office der Gasthochschule abgeben können.

Dokumente und Infos zum/nach Ende des Aufenthalts

Wir wünschen Ihnen dass Sie einen wundervollen und bereichernden Auslandsaufenthalt verbringen konnten. Falls Sie den Aufenthalt über eines unserer Programme absolviert haben, benötigen wir von Ihnen die im folgenden aufgeführen Dokumente. Diese bitte als pdf oder doc per Email an morgenstuni-trierde schicken!


Confirmation of Stay
Bitte reichen Sie unmittelbar nach Ende des Aufenthalts eine sogenannte "Confirmation of Stay" (Aufenthaltsbescheinigung) Ihrer Gasthochschule ein. Falls die Gasthochschule kein Formular hat, können Sie hier eine Vorlage downloaden.


Transcript of Records
Bitte reichen Sie spätestens 2 Monate nach Ende des Aufenthalts ein "Transcript of Records" (Auflistung aller Prüfungsleistungen bzw. belegten Kurse an der Gasthochschule) bei uns ein. Bitten Sie das International Office der Gasthochschule rechtzeitig (bzw. vor Ende des Aufenthalts) um die Ausstellung des Transcripts.


Erfahrungsbericht
Der Erfahrungsbericht sollte etwa ein bis zwei Seiten umfassen (bei Bedarf gerne auch mehr) und vor allem die Informationen enthalten, die Sie vor dem Aufenthalt selbst gerne gehabt hätten bzw. die im Vorfeld wichtig waren. Fügen Sie gerne Bilder hinzu.

Wir planen eine Website, auf der alle Erfahrungsberichte anonym veröffentlicht werden. Wir werden keinen Vor- und/oder Nachnamen verwenden, aber bedenken Sie bitte dennoch dass Ihr Bericht nach Veröffentlichung weltweit eingesehen werden kann.

Machen Sie bitte insbesondere Angaben zu:

  • Name, Vorname, Studiengang zum Zeitpunkt des Aufenthalts
  • Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule)
  • Visums-Antrag
  • Versicherungen, Impfungen
  • Unterkunft
  • Die ersten Tage vor Ort
  • Gebühren an der Gasthochschule
  • Studium an der Gasthochschule
  • Alltag und Freizeit
  • Lebenshaltungskosten
  • Was sollte man aus Deutschland mitbringen (was es vor Ort nicht/zu teuer gibt)?
  • Tipps für Ausflüge/Reisen in der Region
  • Was war am Aufenthalt besonders interessant oder lehrreich?
  • Was ist nicht gut gelaufen? Wovon würden Sie abraten?
  • Welche Leistungen wurden Ihnen von der Uni Trier angerechnet?
  • Sonstiges? Weitere Tipps?
  • Fazit (z. B. beste und schlechteste Erfahrung)

Den Bericht bitte bis spätestens 2 Monate nach Ende des Auslandsaufenthalts per Email schicken an morgenst@uni-trier.de (am besten als doc/pdf im Anhang).
 

Bereitschaft neue Austauschteilnehmenden zu unterstützen

Sofern Sie bei der Onlinebewerbung auf den Studienplatz nicht Gegenteiliges angegeben haben, werden wir den neuen Austauschteilnehmenden, die für Ihre Gasthochschule ausgewählt wurden, Ihre Emailadresse zur Verfügung stellen, damit die neuen TeilnehmerInnen sich bei Ihnen Rat einholen können.

Nachdem Sie vom Austauschstudium zurückgekkehrt sind, werden Sie vom International Office von Zeit zu Zeit angefragt, bei Info-Veranstaltungen für interessierte oder bereits ausgewählte Studierende mitzuwirken. Bei diesen Veranstaltungen halten die ehemaligen AustauschteilnehmerInnen Kurzvorträge über Ihren Auslandsaufenthalt und beantworten Fragen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich bei diesen Veranstaltungen engagieren und somit Ihre Expertise einbringen.

 

Lust Schulklassen von Ihrem Auslandsaufenthalt zu erzählen?

Dann ist das Programm Back to School das Richtige für Sie!