Namensänderung / Geschlechtsänderung

Namensänderung

Sie möchten Ihren Namen ändern lassen?

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, da dort die Änderung im System entsprechend durchgeführt wird. Senden Sie dazu per E-Mail den Nachweis der Namensänderung an Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von z.B. Heiratsurkunde, Personalausweis, geänderte Geburtsurkunde oder Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.

Nach der Namensänderung kann (muss aber nicht) ein neuer Studierendenausweis beantragt werden (gegen Gebühr).

Wenn die Namensänderung durchgeführt wurde, ist es auch möglich ein neues Zeugnis auszustellen, wenn Sie bereits an der Universität Trier einen Abschluss erworben haben. Dies ist nur möglich bei Änderung des Vornamens, nicht bei Heirat und somit Änderung des Nachnamens. Wenden Sie sich an das HPA oder an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaften (falls Sie im FB V Ihren Abschluss erworben haben). Wenn Sie Ihr Zeugnis neu ausgestellt haben möchten, wird nach Einzug des alten Zeugnisses ein neues Zeugnis erstellt (kostenfrei). 

Falls Sie zugleich auch Mitarbeiter der Uni Trier sein sollten, sollten Sie die Personalabteilung entsprechend zu informieren.

 

Geschlechtsänderung

Sie möchten den Eintrag Ihres Geschlechts ändern lassen?

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, da dort die Änderung im System entsprechend durchgeführt wird. Senden Sie dazu per E-Mail den Nachweis der Geschlechtsänderung an Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von z.B. Personalausweis, geänderte Geburtsurkunde oder Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.

Falls Sie zugleich auch Mitarbeiter der Uni Trier sein sollten, sollten Sie die Personalabteilung entsprechend zu informieren.