ERASMUS+ Allgemeine Informationen und Austauschplätze 

Auf der Suche nach neuen Eindrücken ist stundenlanges Fliegen nicht nötig. Bereits in unseren Nachbarländern gibt es viel zu entdecken und es warten unvergessliche Erfahrungen und Begegnungen auf Sie. 

Viele Studierende wagen jährlich mit dem ERASMUS+ Programm der Europäischen Union den Schritt ins Ausland. Nach Abschluss des ersten Studienjahres bis einschließlich zur Promotion können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden. 

Die Partnerschaften des ERASMUS+ Programms beziehen sich auf die einzelnen Fachbereiche und/oder Studiengänge. Durch die Abstimmung der Partnerhochschulen auf den jeweiligen Fachbereich wird Ihnen ein Austausch hoher Qualität ermöglicht, der mit dem Lehrangebot an den Gasthochschulen eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem Studium an der Universität Trier darstellt.

Weiterführende Informationen zum ERASMUS+ Programm im Allgemeinen finden Sie auch unter www.erasmus.uni-trier.de

Konditionen

Zielgruppe

Soweit nicht anders angegeben, Studierende aller Studiengänge; Promovierende ggf. nach Absprache
 

Programmleistungen

Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule, monatlicher Zuschuss in Höhe von ca. 400 Euro bis 600 Euro (der genaue Betrag ist abhängig vom Zielland und wird jährlich neu festgelegt; der Zuschuss ist mit BAföG-Leistungen kombinierbar). Hinzu kommt eine nach Entfernung zur Gasthochschule gestaffelte Reisekostenpauschale, die erhöht wird, wenn die Anreise zur Gasthochschule und zurück mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln erfolgt. 

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, Studierende mit Kind bzw. Kindern und Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20  oder mit einer chronischen Erkrankung, die zu Mehrkosten im Ausland führt, können einen weiteren Zuschuss in Höhe von 250,- EUR pro Monat für Mehrkosten während des ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Für Studierende mit Kind/ern und Studierende mit einer Behinderung ist alternativ auch die Übernahme von nachweisbaren Mehrkosten im Ausland in Höhe von bis zu 15.000,- EUR pro Semester möglich; hierbei können auch Kosten für Begleitpersonen und/oder eine Vorbereitungsreise berücksichtigt werden (Stand: 9/2025, bei Interesse bitte Rücksprache mit Anne Freihoff, International Office). Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Laufzeit

Ein oder zwei Semester
 

Planung und Bewerbung

Da die Partnerschaften des ERASMUS+ Programms sich auf die einzelnen Fachbereiche und/oder Studiengänge beziehen, sind die Bewerbungsfristen je nach Fachbereich unterschiedlich. Bitte beachten Sie, dass es pro Studienjahr nur ein Bewerbungsverfahren gibt. Grundsätzlich können Sie sich immer Anfang des Jahres für ein Jahr bewerben (im Januar 2026 für das Wintersemester 26/27 und/oder Sommersemester 2027)

Wichtig ist daher die frühzeitige Planung Ihres Auslandsaufenthaltes - am besten beginnen Sie hiermit ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Abreisetermin. In einigen Studiengängen kann dies bedeuten, dass Sie sich schon im ersten Studiensemester näher informieren sollten. 

In den Wochen vor Bewerbungsschluss bieten die Fächer Informationsveranstaltungen an. Die aktuelle Ausschreibungen und Termine für die Veranstaltungen geben wir über die Rundmail der Universität, an den Aushangtafeln des International Office im V Gebäude und über die Fachbereiche bekannt. 

Studienniveau

In den folgenden Tabellen ist jeweils angegeben, ob sich die Austauschvereinbarung nur auf den Bachelor-Bereich (Kennzeichnung BA) oder auch auf den Master-Bereich (Kennzeichnung MA) bezieht. Promovierende, die Interesse an einem ERASMUS-Aufenthalt haben, bitten wir um Rücksprache.

Unterrichtssprache

Viele Hochschulen bieten neben Lehrveranstaltungen in der Landessprache auch Kurse auf Englisch an, d.h. Sie können auch ohne Kenntnisse der Landessprache dort studieren. Näheres dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule sowie zu gegebener Zeit in den Bewerbungsinformationen.
 

Anerkennung von Studienleistungen im Ausland

Im Rahmen der Abkommen mit unseren Partner-Hochschulen ist eine Anerkennung der Studienleistungen vorgesehen und erwünscht.

Der Anerkennungsprozess im Erasmusprogramm:

  • Sie beraten sich mit der Fachkoordination für Auslandsaufenthalte Ihres Studiengangs über mögliche Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule und ob/in welchem Umfang diese für Ihr hiesiges Studium anerkannt werden können.
  • Die Fachbereiche haben zum Anerkennungsprozess eigene Informationen auf ihren Webseiten: Fachbereich I, Fachbereich II, Fachbereich III, Fachbereich IV, Fachbereich V, Fachbereich VI
  • Um eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen, müssen Sie ein Learning Agreement ausfüllen

Alle Informationen zum Learning Agreement und entprechende Step by Step Guides erhalten Sie, wenn Sie sich erfolgreich beworben und einen ERASMUS Austauschplatz erhalten haben. 

Finanziert von der Europäischen Union