Informationen, Hilfestellung und Zugang zum Portal unter: www.turm.uni-trier.de
Betriebsbeauftragter für Abfall
Dem Abfallbeauftragten obliegt die Organisation zur Verwertung und Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle aus den Laboren und technischen Abteilungen der Universität. Die detaillierten Aufgaben des Abfallbeauftragten sind in §60 des KrWG verankert. Ausgenommen sind die Entsorgung und die Verwertung des Hausmülls (Abt. I) und radioaktiver Abfälle (Strahlenschutzbeauftragter).
Der Abfallbeauftragte ist der/dem Kanzler/in direkt unterstellt.
Funktion | Name | Telefon | Raum | |
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Abfallbeauftragter | N.N. | |||
Entsorger | Joachim Melchisedech | melchisedech@uni-trier.de | 4184 / 2400 | SM 3 |
Sprechstunde Abfallbeauftragter: nach Vereinbarung
Der Entsorger holt die Sonderabfälle (Formular 1) und den E-Schrott (Formular 2) nach schriftlicher Anmeldung mittwochs und freitags jeweils zwischen 8 und 15 Uhr ab.
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Anordnung zur Beseitigung von Sonderabfällen an der Universität Trier
- Abfallfibel
- Anlage 1: Liste der Abfallschlüssel
- Anlage 2: Grenzwerte zur Entwässerungssatzung
- Formular 1: Abholung von Sonderabfällen
- Formular 2: E-Schrott-Abholung
- Formular 3: Bestellung von Kanister und Gefahrstoffetiketten
- Allgemeine Links zu Gesetzessammlungen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus I)
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus II)