Anträge auf Förderung


Die nächste Vorstandssitzung findet am 17. Juli 2024 statt.
Anträge für diese Sitzung sind bis zum
19. Juni 2024 vorzulegen.


Unterstützung finden Maßnahmen, die der Forschung, Lehre und Kultur an der Universität Trier und dem in der Satzung des Vereins dargestellten Zweck dienen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden kleinere Projekte, Tagungen, Exkursionen, studentische Initiativen, die an die Fächer angebunden sind sowie kultur- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, insbesondere Aufführungen des Universitätschores und Universitätsorchesters.
Die Förderung von Einzelprojekten (z. B. Buchbeschaffungen) ist auch durch zweckgebundene Spenden möglich.

Eine individuelle Förderung von Personen ist nicht vorgesehen. Auch Druckkostenzuschüsse werden nicht vergeben.

Wer ist antragsberechtigt?

Mitglieder des Vereins können Anträge auf Förderung stellen.

Welche Bedingungen sind zu beachten?

Anträge auf finanzielle Unterstützung werden bis zu einem Volumen von 5.000 Euro vom Vorstand entschieden. Über Anträge mit einem darüber hinausgehenden Volumen entscheidet das Kuratorium.

Es werden keine Maßnahmen bezuschusst, die bereits durchgeführt sind. Der Antrag ist also vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wie müssen die Mittel beantragt werden?

Die Mittel sind auf dem vorgesehenen Formblatt zu beantragen. Eine Projektbeschreibung ist beizufügen. Dem Antrag ist ebenfalls ein Finanzplan beizulegen, der alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.

Über die Anträge entscheidet der Vorstand mehrmals im Jahr. Die Termine der Vorstandssitzungen werden hier bekanntgegeben. Die Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor den Sitzungsterminen an das Forschungsreferat zu stellen.

Bitte nehmen Sie vor der geplanten Antragstellung Kontakt mit dem Forschungsreferat auf.