Zugangsvoraussetzungen | Deutsche Studienbewerber*innen
Bachelor Studiengänge und Staatsexamen
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines grundständigen Studiums an der Universität Trier ist das Abitur oder der Nachweis einer anderen Hochschulzugangsberechtigung.
Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife) oder Äquivalent
Die Berechtigung zum Studium an der Universität Trier wird in der Regel mit dem Abiturzeugnis (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums erworben.
Daneben gibt es eine Reihe gleichwertiger Hochschulzugangsberechtigungen anderer gymnasialer Schultypen – zum Beispiel das Reifezeugnis eines staatlichen oder staatlich anerkannten Abendgymnasiums, einer Waldorfschule oder einer Berufsoberschule II.
Fachgebundene Hochschulreife und Studienkolleg
An manchen Schulen wird eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangt, die zum Studium nur bestimmter Studienrichtungen berechtigt. Im Zeugnis oder in einem Anhang zum Zeugnis wird diese Berechtigung näher erläutert und ist im Falle der Einschreibung vorzulegen.
Die Feststellungsprüfungen an Studienkollegen qualifizieren auch nur zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung, abhängig davon, welcher Kurs belegt wurde.
Zugang über Fachhochschulreife + Fachhochschulstudium
Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium an einer Fachhochschule, nicht aber an einer Universität.
Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt, an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen zu studieren.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten.
Studieren ohne Abitur
Das Land Rheinland-Pfalz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch das Studium ohne Abitur über alternative Hochschulzugangsberechtigungen wie eine Meisterprüfung. Weitere Infos unter www.studierenohneabitur.uni-trier.de.
Deutsche Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen ("Bildungsausländer*innen")
Deutsche Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben wurden, müssen ihre ausländischen Zeugnisse vor der Bewerbung ins Deutsche oder Englische übersetzen lassen.
Ausländische Bildungsnachweise, zum Beispiel Schulzeugnisse, müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden können. Außerdem sind deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Vor einer Bewerbung für ein Fachstudium an der Universität Trier sollten Sie also zunächst klären, ob Sie die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, das heißt, ob Ihr Schulabschluss in Deutschland als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium anerkannt wird. Als Erst-information empfehlen wir die Datenbank Anabin der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK).
Bei der Bewerbung werden die eingereichten Nachweise von der Universität Trier geprüft. Für die Bewertung der Zeugnisse erhebt die Universität Trier eine Gebühr. Ein Zulassungsantrag wird erst bearbeitet, wenn der Betrag bei der Universität Trier eingegangen ist. Beachten Sie bitte die Hinweise für die Gebührenerhebung.
Deutsche Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen und Wohnsitz in Rheinland-Pfalz können sich alternativ an die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle bei der ADD Trier wenden.
Master Studiengänge
Für das Master-Studium sind bestimmte Kenntnisse und Zugangsbedingungen entweder nachzuweisen oder werden vorausgesetzt.
- Masterzugangsberechtigung (Nachweis über Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent)
Für einzelne Fächer:
- Eine bestimmte Mindestnote muss mit dem Bachelorabschluss nachgweisen werden
- Aktive und passive Fremdsprachenkenntnisse (i.d.R. in zwei modernen Fremdsprachen) zur Lektüre fremdsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Voraussetzung)
- Vorbildungen oder Eignungsprüfungen (Nachweis)
- Der Prüfungsanspruch im Fach darf nicht endgültig verloren sein.
Es gelten die Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen laut
- Allgemeiner Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge
- § 2 der jeweils aktuell gültigen Fachprüfungsordnung des gewünschten Studiengangs
Zugangsvoraussetzungen: Was bedeutet "Nachweis"? Was bedeutet "Voraussetzung"?
Wird ein Nachweis zur Einschreibung gefordert, so ist dieser die Zugangsvoraussetzung. Wer den entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, kann nicht eingeschrieben werden.
Ist bei der Einschreibung von einer Voraussetzung die Rede, so wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens nicht geprüft, ob sie tatsächlich vorliegt. Es empfiehlt sich dann, fehlende Kenntnisse zügig nachzuarbeiten, um dem Studium adäquat folgen zu können.