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Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Universität Trier
Seit Januar 2008 bietet die Universität Trier ihren Mitarbeiter*innen, die länger erkrankt sind, Hilfe in Form eines strukturierten Angebotes auf dem Hintergrund des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, kurz BEM,an.
Der Gesetzgeber schaffte hierfür die Grundlage in § 84 Abs 2 SGB IX.
Die Universität Trier hat Ende 2007 mit einer entsprechenden Dienstvereinbarung die Voraussetzungen für deren Umsetzung bereitgestellt.
Ansprechpartnerin ist Zoi Papanastasiou, die seit Januar 2025 auch als Suchtberaterin für die Universität Trier tätig ist.
Mit dem BEM wird primär das Ziel verfolgt, rechtzeitig ein adäquates Hilfsangebot an Betroffene zu machen. Dieses für die Universität verpflichtende Angebot kann von länger erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen oder ohne jegliche Begründung abgelehnt werden.
Die betroffenen Mitarbeiter*innen werden im vorliegenden Fall von der Personalabteilung angeschrieben. Hierbei wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement kurz erläutert und die Angeschriebenen werden gebeten, unserer BEM Ansprechpartnerin, Zoi Papanastasiou, mitzuteilen, ob sie ein Gespräch führen wollen oder nicht.
Wird der Wunsch nach einem Gespräch geäußert, setzt sich die BEM Ansprechpartnerin mit den Betroffenen in Verbindung. Rückmeldungen oder sonstige Informationen über ein stattgefundenes Gespräch erfolgen weder an die Personalabteilung noch an einen Vorgesetzten.
Haben die Betroffenen keinen Bedarf an einem BEM, wird das ohne irgendwelche Konsequenzen akzeptiert. Es erfolgt auch hier keine Rückmeldung an die Personalabteilung oder einen Vorgesetzten.
Geben sie keine Rückmeldung wird auch dies als Absage gewertet, die keinerlei Konsequenzen hat, weil das BEM ein freiwilliges Angebot ist, das zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung beitragen soll.
Nutzen Sie die Möglichkeiten dieses Angebotes, es kann Ihnen nur helfen.
Zoi Papanastasiou
Gebäude DM, Raum Nr. 40
Sprechstunden nach Vereinbarung
Tel. 0651 201 3209