Wertgrenzen, Vergabeverfahren und Termine

Anfang September 2021 wurde das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz neu geregelt.

Übersicht der Wertgrenzen und Vergabeverfahren

Je nach Wertgrenze sind verschiedene Vergabeverfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben.

Geschätzter Auftragswert (netto)

Vergabeverfahren

über 215.000 € (für 2022/2023)
über 221.000 € (für 2024/2025)

Europaweite Ausschreibung

über 80.000 €

Öffentliche Ausschreibung /
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb

bis 80.000 €

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb

bis 40.000 €

Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Elektronische Vergabe über Vergabemarktplatz (ab 3.000 €)
- Direktauftrag (bis.3.000 €)

Wichtige Hinweise:

  • Bei Vergaben mit einem Auftragswert ab 3.000 € netto müssen seit Mai 2022 elektronische Vergabeverfahren durchgeführt werden. Angebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
  • Die Grenze von 3.000 € netto kann ggf. bei Bauleistungen und einzelnen Drittmittelprojekten abweichend festgelegt sein.

 

Dauertermine der Zentralen Beschaffung

Um Beschaffungsvorhaben im Haushaltsjahr abzuwickeln sind je nach Vergabeverfahren entsprechende Vorlaufzeiten notwendig. Bedarfsmeldungen müssen bis zu folgenden Terminen der Zentralen Beschaffung vorliegen, um sicherzustellen, dass die Verausgabung der Mittel für die Beschaffung noch im laufenden Haushaltsjahr abgebildet werden kann.

Jährlicher Termin

Beschaffungsvorhaben

bis 01.07.

Gesamtbetrag über 200.000 € (netto)

bis 01.09.

Gesamtbetrag über 40.000 € (netto)

bis 01.10.

Gesamtbetrag bis 40.000 € (netto)

Bei diesen Terminen sind Lieferzeiten von maximal 4 Wochen berücksichtigt. Diese Lieferzeiten entsprechen den regelmäßigen Erfahrungswerten. Sofern im Einzelfall die beauftragten Firmen (Lieferanten) für das Produkt längere Lieferzeiten erfordern oder es etwa aufgrund von Lieferschwierigkeiten zu unerwarteten Verzögerungen der Lieferung kommt, kann allerdings auch unter Beachtung der oben genannten Fristen für die Bedarfsmeldung nicht abschließend von der Abteilung I sichergestellt werden, dass eine Verausgabung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet wird.

Die oben genannten Termine gelten nicht für Großgeräte-, WAP- und CIP-Anträge.


Ansprechpartner

Stefan Schmitz
Stefan Schmitz
Function: Sachgebietsleiter
Facility: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Room: V119
Tel.: +49 651 201-4225
Fax: +49 651 201-4299

Vertretung

Dirk Kasel
Dirk Kasel
Function: Hauptsachgebietsleiter
Facility: Leitung HSG 2
Room: V220
Tel.: +49 651 201-4212
Fax: +49 651 201-4298